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CD+Digitale Download Verkäufe 2000 5000
Bezahlte Auftritte
Nicht bezahlte Auftritte
Monitarisierte Youtube-Streams
Nicht monitarisierte Youtube-Streams
Rechte für TV und Radio
Rechte zur Veränderung des Beats
Produzenten Namensnennung
Rechte ab Kauf Eingeschränkt, nicht-exklusiv Eingeschränkt, nicht-exklusiv
Weiterführendes Verkaufsrecht durch den Produzenten
Lizenzgebührenfrei
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STANDARD LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)

1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden
Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME
("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer nicht-exklusive
Nutzungsrechte für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").

2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht Vocals auf dem
Instrumental aufzunehmen in Form eines Songs. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis
das seine nicht exklusive Lizenz eine einzige Aufnahme in Form eines Songs erlaubt. Falls
der Lizenznehmer einen weiteren Song auf dem Instrumental aufnehmen möchte, muss
erneut eine Lizenz vom Lizenzgeber erworben werden. Das Instrumental darf nicht im
Arrangement verändert werden. Es dürfen ebenso keine weiteren Instrumente oder
Melodien hinzugefügt werden. Das Hochladen des Songs auf YouTube ist erlaubt. Das
Monetarisieren (Werbung schalten) des Videos ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer ist
nicht dazu berechtigt seinen auf dem Instrumental produzierten Song im Radio oder TV
senden zu lassen.

3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung eines (1) Songs auf
dem erworbenen Instrumental. Der Lizenznehmer darf maximal zweitausend (2000) Kopien
seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen
anderen Medienformaten. Live-Auftritte ohne Gage (ohne Bezahlung) sind erlaubt. Live-
Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind nicht gestattet. Der Lizenznehmer muss nach
Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen in Form von prozentualen Anteilen oder
ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Instrumental und darf es weiterhin
nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Instrumental
nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf
Dritte übertragbar. Der Lizenznehmer darf in seinem Song auf dem erworbenen
Instrumental weitere Künstler als Feature mit einbinden. Für den Fall das nach dem Erwerb
dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Instrumental erwerben sollte,
bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht
wurden.

5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien
erwähnen. Dieses kann mündlich geschehen in Form von Nennung des Produzentennamen
in den Vocalaufnahmen oder in Schriftform erfolgen im Titel des Songs oder im CD
Booklet.
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PREMIUM LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)

1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden
Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME
("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer nicht-exklusive
Nutzungsrechte für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").

2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht Vocals auf dem
Instrumental aufzunehmen in Form eines Songs. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis
das seine nicht exklusive Lizenz eine einzige Aufnahme in Form eines Songs erlaubt. Falls
der Lizenznehmer einen weiteren Song auf dem Instrumental aufnehmen möchte, muss
erneut eine Lizenz vom Lizenzgeber erworben werden. Das Instrumental darf im
Arrangement sowie Mix & Mastering verändert werden. Es dürfen ebenso weitere
Instrumente oder Melodien hinzugefügt werden. Das Hochladen und monetarisieren
(Werbung schalten) des Videos auf YouTube ist gestattet. Der Lizenznehmer ist nicht dazu
berechtigt seinen auf dem Instrumental produzierten Song im Radio oder TV senden zu
lassen.

3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer ist beschränkt auf die Kommerzielle Vermarktung eines (1) Songs auf
dem erworbenen Instrumental. Der Lizenznehmer darf maximal fünftausend (5000) Kopien
seines Songs vermarkten in Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen
anderen Medienformaten. Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der
Lizenznehmer muss nach Erwerb dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen in Form von
prozentualen Anteilen oder ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber behält das volle Urheberrecht auf sein Instrumental und darf es weiterhin
nicht-exklusiv oder exklusiv zum Kauf anbieten. Der Lizenznehmer darf das Instrumental
nicht weiterverkaufen. Die erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf
Dritte übertragbar. Der Lizenznehmer darf in seinem Song auf dem erworbenen
Instrumental weitere Künstler als Feature mit einbinden. Für den Fall das nach Erwerb
dieser Lizenz einer andere Person Exklusivrechte für dieses Instrumental erwerben sollte,
bleibt diese nicht-exklusive Lizenz bestehen bis die Beschränkungen dieser Lizenz erreicht
wurden.

5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber namentlich auf allen vertriebenen Medien
erwähnen. Dieses kann mündlich geschehen in Form von Nennung des Produzentennamen
in den Vocalaufnahmen oder in Schriftform erfolgen im Titel des Songs oder im CD
Booklet.