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BANKROLL 2
Exklusiv 70,00 €
MP3 (ohne Voice Tag)
WAV (ohne Voice Tag)
WAV-Spuren
CD+Digitale Download Verkäufe Unlimitiert
Bezahlte Auftritte
Nicht bezahlte Auftritte
Monitarisierte Youtube-Streams
Nicht monitarisierte Youtube-Streams
Rechte für TV und Radio
Rechte zur Veränderung des Beats
Produzenten Namensnennung
Rechte ab Kauf Uneingeschränkt, exklusiv
Weiterführendes Verkaufsrecht durch den Produzenten
Lizenzgebührenfrei
Beatrechte Rechte lesen

EXKLUSIV LIZENZVERTRAG FÜR BEATNAME (PRODUZENTENNAME)

1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag, zustande gekommen am BESTELLDATUM stellt einen geltenden
Nutzungsvertrag zwischen PRODUZENTENNAME ("Lizenzgeber") und DEIN NAME
("Lizenznehmer") dar. Dieser Vertrag gestattet dem Lizenznehmer exklusive Nutzungsrechte
für das Instrumental BEATNAME ("Instrumental").

2. NUTZUNGSRECHTE
Der Lizenzgeber gestattet hiermit dem Lizenznehmer das Recht auf unlimitierte
kommerzielle Nutzung des Instrumentals. Das Instrumental darf im Arrangement sowie
Mix & Mastering verändert werden. Es dürfen ebenso weitere Instrumente oder Melodien
hinzugefügt werden. Das Hochladen und monetarisieren (Werbung schalten) des Videos auf
YouTube ist gestattet. Der Lizenznehmer ist berechtigt seine/n auf dem Instrumental
produzierten Song/s uneingeschränkt im Radio oder TV senden zu lassen. Die
uneingeschränkten Nutzungsrechte des Instrumentals werden komplett an den
Lizenznehmer übertragen. Der Lizenzgeber darf das Instrumental nicht mehr
weiterverkaufen. Ein Weiterverkauf des Instrumentals durch den Lizenznehmer ist nicht
gestattet.

3. KOMMERZIELLER VERTRIEB
Der Lizenznehmer kann beliebig viele Songs, Remixe etc. auf dem erworbenen Instrumental
aufnehmen. Der Lizenznehmer darf beliebig viele Kopien seines/r Songs vermarkten in
Form von digitalen Download-Verkäufen, CD´s, DVD´s und allen anderen Medienformaten.
Live-Auftritte mit Gage (mit Bezahlung) sind erlaubt. Der Lizenznehmer muss nach Erwerb
dieser Lizenz keine weiteren Vergütungen in Form von prozentualen Anteilen oder
ähnlichen Gewinnbeteiligungen an den Lizenzgeber abtreten.

4. URHEBERRECHT
Der Lizenzgeber überträgt hiermit die uneingeschränkten Nutzungsrechte des Instrumentals auf den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer darf das Instrumental nicht weiterverkaufen. Die
erworbenen Nutzungsrechte des Instrumentals sind nicht auf Dritte
übertragbar. Für den Fall das vor Erwerb dieser Lizenz einer andere Person nicht-exklusive
Rechte für dieses Instrumental erworben haben sollte, bleibt diese nicht-exklusive Lizenz
bestehen bis die Beschränkungen der nicht-exklusiven Lizenz erreicht wurden.

5. NAMENSNENNUNG
Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber bei Vermarktung seines/r Songs auf dem
erworbenen Instrumental nicht namentlich erwähnen.